Urteil Rauchen kann Kündigung rechtfertigen

Köln (RPO). Arbeitnehmer, die sich nicht an ein betriebliches Rauchverbot halten, müssen mit ihrer Entlassung rechnen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln bestätigte die ordentliche Kündigung eines Lagerarbeiters, der mehrfach mit Zigarette angetroffen worden war.

Rauchen im Büro: Was erlaubt ist, und was nicht
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Foto: ddp

Der Mann arbeitete in einem Lebensmittellager. Zum Schutz der Lebensmittel und aus Gründen des Brandschutzes war das Rauchen dort seit Jahren verboten. Nachdem er 2006 zwei Mal rauchend angetroffen wurde, bekam der Lagerarbeiter zunächst eine Abmahnung und dann eine Kündigung.

Wegen seiner langjährigen Beschäftigung legte der Betriebsrat ein gutes Wort für ihn ein, und der Arbeiter bekam nochmals eine Bewährungsfrist. Die hielt er auch ohne Zigarette am Arbeitsplatz durch, rauchte aber sofort wieder, als er seinen Arbeitsplatz gerettet wähnte.

Diese Kündigung ist wirksam, urteilte zunächst das Arbeitsgericht Bonn und nun auch das LAG Köln. Zum Rauchen habe der Lagerarbeiter in den Pausenraum gehen können. Eine Anweisung, die Pausen durchzuarbeiten, sei ihm nicht erteilt worden.

(Az: 4 Sa 590/08)

(AFP)
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