Telefonieren mit dem Diensthandy Privatgespräche können den Job kosten

Koblenz/Berlin · Arbeitnehmer riskieren ihren Job, wenn sie trotz eines Verbots vom Diensthandy aus private Gespräche führen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz (Az.: 2 K 405/11.KO), auf das die Deutsche Anwaltauskunft hinweist.

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Foto: dpa-tmn

Eine Zeitsoldatin hatte von der Bundeswehr ein Diensthandy bekommen. Das Telefon nutzte sie in mehr als 100 Fällen für private Gespräche. Und das, obwohl ihr dies per schriftlicher Dienstanweisung ausdrücklich untersagt worden war. Als sie mit dem Sachverhalt konfrontiert wurde, räumte die Frau sofort ein, private Gespräche mit dem Diensthandy geführt zu haben.

Aufgrund der Auskunft eines Kameraden sei sie aber davon ausgegangen, dass für den Anschluss ein pauschales Entgelt vereinbart sei und ihrem Dienstherrn kein finanzieller Schaden entstehe. Zum Ersatz der Kosten für die Privatgespräche zahlte die Soldatin knapp 800 Euro. Ein gegen sie eingeleitetes Strafverfahren stellte das Amtsgericht wegen Geringfügigkeit ein.

Im November 2009 beantragte die Soldatin, Berufssoldatin zu werden. Doch die Bundeswehr lehnte ab. Aufgrund der Schwere ihres Vergehens sei sie nicht für eine Übernahme als Berufssoldatin geeignet - trotz ihrer bisherigen sehr guten dienstlichen Leistungen. Die Klage der Frau blieb erfolglos.

(tmn)
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