Bundesarbeitsgericht Erfurt - Az.: 9 AZR 110/07 Personalakte muss nicht nummeriert sein

Erfurt (RPO). Wer glaubt, dass seine Personalakte Seite für Seite durchgehend nummeriert sein muss, liegt falsch. Ein Gerichtsurteil bestätigt jetzt: Der Arbeitgeber kann selbst entscheiden, wie er die Personalakten führt.

Personalakten von Arbeitnehmern müssen nicht durchgängig nummeriert ("paginiert") sein. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt (Urteil vom 16. Oktober 2007, Az.: 9 AZR 110/07). Zwar habe ein Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass seine Personalakte möglichst vollständig sei und wahrheitsgemäß Auskunft über die berufliche Laufbahn gebe. Wie der Arbeitgeber die Personalakte führe, könne dieser jedoch selbst entscheiden.

Damit unterlag ein Arbeitnehmer in letzter Instanz. Er hatte nach 13jähriger Unternehmenszugehörigkeit Einblick in seine Personalakte genommen und Anstoß daran genommen, dass die Akte nicht paginiert war. Vor Gericht verlangte er, die Personalakte nachträglich mit Seitenzahlen zu versehen und auch künftig auf diese Weise zu führen. Anderenfalls könne die Akte jederzeit geändert werden. Die Richter am Bundesarbeitsgericht sahen für diese Forderung jedoch keine rechtliche Anspruchsgrundlage.

(afp)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort