Urteil zu Porno-Inhalt Öffnen von E-Mails kann Dienstunfall sein

Düsseldorf · Das Öffnen einer E-Mail mit pornografischem Inhalt kann ein Dienstunfall sein. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hervor (Az.: 23 K 5235/07), auf die die Deutsche Anwaltauskunft hinweist.

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Foto: dapd

In dem konkreten Fall hatte ein Polizist einem anderen Beamten eine E-Mail mit einem Dateianhang sexuellen Inhalts geschickt.

Dies könne beim Empfänger eine psychische Erkrankung auslösen, entschied das Gericht. Da dadurch ein plötzliches, auf äußerer Einwirkung beruhendes, in zeitlicher und örtlicher Hinsicht bestimmbares Ereignis in Ausübung des Dienstes eingetreten sei, könne ein Dienstunfall vorliegen.

(dpa)
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