Urteil Mobbing ist keine Berufskrankheit

Darmstadt · Mobbing am Arbeitsplatz wird nicht als Berufskrankheit anerkannt. Die gesetzliche Unfallversicherung muss Betroffene nicht entschädigen, wenn sie unter gesundheitlichen Folgen leiden. Die Deutsche Anwaltsauskunft beruft sich auf ein Urteil des hessischen Landessozialgerichts.

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Foto: gms

Der Fall: Eine Frau fühlte sich durch negative Gerüchte am Arbeitsplatz gemobbt. Sie litt an psychischen Störungen, die sie auf das Mobbing zurückführte. Hierfür beantragte sie bei der gesetzlichen Unfallversicherung eine Entschädigung. Die Unfallkasse Hessen lehnte den Antrag ab, da keine Berufskrankheit vorliege. Gegen diese Entscheidung zog die Frau vor Gericht.

Das Urteil: Mobbing könne nicht wie eine Berufskrankheit entschädigt werden. Denn es komme in allen Berufsgruppen sowie im privaten Umfeld vor. Auch handele es sich nicht um einen Arbeitsunfall, da kein Unfallgeschehen vorliege. Berufskrankheiten lägen nur dann vor, wenn sie in der Anlage zur Berufskrankheitenverordnung verzeichnet seien und ihre Ursache in der spezifischen Tätigkeit hätten.

(dpa/anch)
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