7 Sa 932/00 Mitarbeiter muss Kosten für Detektiv bezahlen

Setzt ein Arbeitgeber berechtigterweise einen Detektiv auf einen Mitarbeiter an, muss dieser für die Kosten aufkommen. Dies gelte auch dann, wenn die Ermittlungen zu keinem Ergebnis führten, so ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Köln.

In dem verhandelten Fall hatte ein Arbeitnehmer gekündigt und sei noch während der Kündigungsfrist für ein Konkurrenzunternehmen tätig geworden, hieß es. Schadenersatzansprüche seines Arbeitgebers habe er zu vereiteln versucht und trotz mehrmaliger Aufforderung keine Auskunft zu seinem neuen Job gegeben. Daraufhin habe der Arbeitgeber einen Detektiv engagiert, der allerdings auch keine weiteren Informationen ermitteln konnte. (Az: 7 Sa 932/00)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort