Urteil aus Köln bestätigt Kein Anspruch auf Raucherraum

Köln (RPO). Rauchende Arbeitnehmer haben kein Anrecht auf einen Raucherraum im Unternehmen. Das Oberwaltungsgericht Münster hat mit diesem Beschluss ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.

Rauchen im Büro: Was erlaubt ist, und was nicht
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Foto: ddp

Der 61-jährige Kläger ist als Beamter bei der Stadt Köln beschäftigt und raucht nach Angaben des Kölner Verwaltungsgerichts seit mehr als 40 Jahren. Nachdem in den städtischen Dienstgebäuden mit Zustimmung des Personalrats ein absolutes Rauchverbot eingeführt worden war, war das Rauchen den Mitarbeitern nur noch außerhalb der Dienstgebäude und außerhalb der Kernarbeitszeiten erlaubt. Daraufhin forderte der Beamte einen Raucherraum für Zigarettenpausen.

Die Richter wiesen seine Klage mit der Begründung ab, die Entscheidung, keine Raucherräume am Arbeitsplatz einzurichten, läge im Ermessen des Dienstherrn. Abgesehen von Toilettengängen müssten zudem alle Mitarbeiter während der Arbeitszeit ansprechbar sein, um einen geordneten Arbeitsalltag aufrechtzuerhalten.

(mais)
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