Verfassungsbeschwerde gegen 1,30-Euro-Kündigung Kassiererin zieht vor das Bundesverfassungsgericht

Berlin (RPO). Der Anwalt, der wegen einer Unterschlagung von 1,30 Euro fristlos entlassenen Kaiser's-Kassiererin, hat Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ziel sei es, dass das Bundesverfassungsgericht das Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichts vom Februar aufhebt und eine neue Interessenabwägung ermöglicht, sagte der Anwalt von Barbara E., Benedikt Hopmann, am Mittwoch in Berlin.

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Hopmann sagte weiter, dass in den ersten beiden Instanzen nur das Interesse des Arbeitgebers "ausführlich gewürdigt" worden sei. Die Interessen seiner Mandantin seien dagegen nicht angemessen berücksichtigt worden.

Die 50-jährige E., die unter dem Namen "Emmely" bekannt wurde, hatte 31 Jahre lang für einen Supermarkt gearbeitet, der inzwischen der Kette Kaiser's Tengelmann AG gehört. Im Februar 2008 wurde ihr fristlos gekündigt, weil sie angeblich zwei Pfandbons im Wert von 48 und 82 Cent unterschlagen hatte. Sowohl das Arbeitsgericht Berlin als auch das Landesarbeitsgericht Berlin wiesen ihre Kündigungsschutzklage mit Verweis auf eine sogenannte Verdachtskündigung zurück. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Auch dagegen will Anwalt Hopmann vorgehen und vor dem Bundesarbeitsgericht eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Ein ganzes Arbeitsleben sei durch diese Kündigung zunichte gemacht worden, sagte er. Sowohl die fristlose als auch eine fristgemäße Kündigung seiner Mandantin seien unverhältnismäßig. Eine Abmahnung hätte ausgereicht. In den beiden ersten Instanzen sei nicht genügend gewürdigt worden, dass E. 31 Jahre lang unbeanstandet in ihrem Unternehmen gearbeitet hatte. Hier sei eine Neubesinnung notwendig.

(AFP)
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