Kündigung wegen 1,30 Euro Kassiererin "Emmely" darf in Revision

Berlin/Erfurt (RPO). Die als "Emmely" bekannt gewordene Kassiererin Barbara E. hat vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt einen Erfolg erstritten. Die 51-Jährige darf im Rechtsstreit um ihre Kündigung Revision einlegen. Sie war im Februar 2008 wegen Unterschlagung von zwei Leergutbons fristlos entlassen worden.

 Die entlassene Kassiererin der Handelskette Kaiser's, Barbara E., kann in Revision gehen.

Die entlassene Kassiererin der Handelskette Kaiser's, Barbara E., kann in Revision gehen.

Foto: ddp, ddp

Laut ihrem Arbeitgeber, der Kaiser's Tengelmann AG, soll sie zwei Leergutbons im Wert von gut einem Euro unterschlagen haben. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte am 24. Februar 2009 eine Kündigungsschutzklage der Frau abgewiesen und gleichzeitig eine Revision gegen dieses Urteil für unzulässig erklärt.

Die 7. Kammer begründete ihre Entscheidung damit, dass mit dem Diebstahl der zwei Leergutbons zu 0,48 Cent und 0,82 Cent das Vertrauensverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und der Kassierin nicht mehr gegeben sei. Gerade bei einer Kassierin müsse Redlichkeit vorausgesetzt werden. Weiter hieß es, die vom Konzern praktizierte Verdachtskündigung sei wegen objektiver Tatsachen gerechtfertigt.

Emmely war gegen die Verdachtskündigung vorgegangen. Sie unterlag jedoch bereits im August 2008 in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Berlin, das ebenfalls eine Kündigungsschutzklage E.s abwies.

Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob gegen Emmely ein Ermittlungsverfahren wegen des Vortäuschens einer Straftat eingeleitet wird. Die Kassiererin soll vor Gericht mutmaßlich falsch ausgesagt und ehemalige Kollegen zu unrecht belastet haben, hieß es.

(DDP/mais)
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