Kündigung wegen 80 Cent Gericht hebt Rauswurf auf

Reutlingen (RPO). Das Arbeitsgericht Reutlingen hat den Rauswurf eines Mannes aufgehoben, dem wegen der unzulässigen Verwendung einer Essensmarke im Wert von 80 Cent fristlos gekündigt worden war.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Der Arbeitgeber, die Sportartikelfirma Erima im schwäbischen Pfullingen, hätte ihren Angestellten zunächst abmahnen müssen, anstatt ihm gleich zu kündigen, entschied das Gericht am Mittwoch.

Der 35-jährige Sachbearbeiter hatte mit der von einem Kollegen überlassenen Marke ein Mittagessen für seine Lebensgefährtin eingelöst und damit gegen eine Vorgabe seines Arbeitgebers verstoßen.

Die Firma überlässt ihren Beschäftigten monatlich 15 Essensmarken im Wert von je 80 Cent. Die Marken werden auf den Namen des jeweiligen Mitarbeiters ausgestellt und enthalten den Hinweis, dass pro Tag nur eine Essensmarke eingelöst werden kann und die Marken nicht übertragbar sind.

Der 35-Jährige hatte mit dem Bon eines Kollegen ein Essen für seine Lebensgefährtin bezahlt und sich damit laut Gericht zwar eine "erhebliche Pflichtverletzung" geleistet. Weil er "jedoch nicht planmäßig mit der Absicht gehandelt" habe, "das Vermögen des Arbeitgebers zu schädigen", sei eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung unwirksam, entscheid das Gericht.

(AFP/seeg)
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