Pornofotos auf Rechner Fristlose Kündigung wegen Privatmails

Berlin (RPO). Einem leitenden Angestellten wurde jetzt die private Nutzung seines Computers am Arbeitsplatz zum Verhängnis. Der Mann hatte unter anderem Kontaktbriefe mit erotischem Inhalt und pornografische Fotos auf seinem Rechner abgelegt.

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Foto: ddp

Ein Arbeitnehmer kann nämlich auch ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden, wenn er täglich mehrere Stunden private Mails liest und schreibt. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen (Az.: 12 Sa 875/09), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

In dem Fall hatte der stellvertretende Leiter eines Bauamts seinen PC am Arbeitsplatz über einen Zeitraum von mehr als sieben Wochen ausgiebig für private Mails genutzt. An manchen Tagen erhielt der Mann über 100 private Mails. Der Arbeitgeber kündigte ihm verhaltensbedingt außerordentlich mit sozialer Auslauffrist. Das LAG wies die Kündigungsschutzklage des Mannes ab.

Das exzessive private Mailen während der Arbeitszeit sei eine Verletzung der Arbeitspflicht in einer solcher Intensität, dass eine vorherige Abmahnung nicht notwendig gewesen sei. Der Arbeitgeber habe private Mails auch nur geduldet, nicht ausdrücklich erlaubt. Zum anderen habe der Kläger, der eine Leitungsfunktion innehatte, den Vertrauensvorschuss seines Arbeitgebers massiv enttäuscht, so das Gericht in ihrer Urteilsbegründung.

Internet: Deutsche Anwaltauskunft www.anwaltauskunft.de

(tmn/mais)
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