Urteil Fristlose Kündigung wegen privater E-Mails

Hannover (RPO). Wochenlang hatte ein Bauamtsmitarbeiter jeden Tag mehrere Stunden lang private Mails im Job geschrieben. Sein Arbeitgeber entließ ihn fristlos. Zu Recht, befand das Landesarbeitsgericht in Hannover.

10 Tipps: Wann sind E-Mails angebracht
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Foto: Zentralbild

Der Angestellte hatte täglich über einhundert private E-Mails von seinem Büro-PC aus verschickt. Wenn man für das Lesen und Beantworten einer Mail drei Minuten veranschlage, sei dem Angestellten an manchen Tagen keinerlei Zeit für Dienstaufgaben verblieben, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Urteil.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dürfe "die private Nutzung des Internets die Erbringung der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung nicht erheblich beeinträchtigen", stellt das Urteil fest. Jedem Arbeitnehmer müsse daher klar sein, dass er mit einer exzessiven Nutzung des Internets während der Arbeitszeit seine arbeitsvertraglichen Pflichten erheblich verletzte. "Ausschlaggebend für eine Pflichtverletzung ist der Arbeitszeitverbrauch durch private Internetnutzung", sagte der Präsident des Landesarbeitsgerichtes Gert-Albert Lipke. Arbeitgeber sollten daher die Internetnutzung möglichst klar regeln.

Arbeitgeber darf private Mails vor Gericht nutzen

Das Landesarbeitsgericht stellte zudem fest, dass auf dem Rechner des Arbeitgebers gespeicherte private Mails nicht dem Fernmeldegeheimnis unterliegen. Die Gemeinde habe die privaten Mail-Verkehr des stellvertretenden Leiter ihres Bauamtes in den Kündigungsschutzprozess einführen dürfen, heißt es in dem Urteil zudem.

Die betroffene Gemeinde hatte dem Angestellten zunächst gekündigt, weil er während der Arbeitszeit eine Sportübertragung im Fernsehen angeschaut und nach Ende der Pause Zeitung gelesen hatte. Für die Arbeitsrichter wogen diese Pflichtverstöße jedoch nicht so schwer, dass sie eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung rechtfertigten. Das Gericht bestätigte dagegen mehrere weitere Kündigungen, die sich mit dem E-Mail-Verkehr des Angestellten befassten.

Weil der Angestellte bereits tarifvertraglich unkündbar war, endete sein Arbeitsverhältnis trotz fristloser Kündigung mit einer Sozialfrist von gut einem halben Jahr.

(apd/ddp, mais)
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