Kündigung droht Fluglotse überzieht Pausen

Frankfurt am Main/Berlin (RPO). Einem Fluglotsen kann es den Job kosten, wenn er seine Pausen überzieht. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden (AZ: 8 Sa 492/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

 Fluglotsen müssen ihre Pausen mit dem Kollegen absprechen.

Fluglotsen müssen ihre Pausen mit dem Kollegen absprechen.

Foto: AP, AP

In dem Fall hatte ein Fluglotse die Nachtschicht im Tower eines Flughafens. Laut der Flugsicherungsvorschriften ist vorgeschrieben, dass der Tower mit je zwei Fluglotsen zu besetzen ist. Die Pausen von je zwei Stunden müssen die beiden Kollegen miteinander absprechen.

Videoaufzeichnungen ergaben, dass der Fluglotse an fünf Nächten die Towerkanzel länger als zwei Stunden verlassen hatte. Zweimal war er rund eine Stunde überfällig. In seinem Arbeitsplatznachweis hatte er das nicht eingetragen. Im September 2009 wurde dem Fluglotsen deshalb fristlos gekündigt.

Das Landesarbeitsgericht hielt die fristlose Kündigung für rechtens. Der Fluglotse habe die Sicherheit des Luftverkehrs akut gefährdet, erklärten die Richter. Auch eine vorherige Abmahnung sei nicht erforderlich gewesen. Dem Kläger sei aus den Vorschriften bekannt gewesen, welche Risiken es berge, wenn nicht genügend Fluglotsen im Einsatz seien. Der Kläger habe auch gewusst, dass es gerade deshalb sechs Wochen zuvor nachts zu einer gefährlichen Annäherung zweier Flugzeuge auf dem Flughafen Frankfurt am Main gekommen sei.

(tmn/sgo)
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