Bundesarbeitsgericht Chef muss nicht immer mehr verdienen

Erfurt (RPO). Vorgesetzte haben keinen generellen Anspruch darauf, mehr als ihre Mitarbeiter zu verdienen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht und wies damit die Klage eines Meisters ab, der weniger Gehalt kassierte als seine Lehrgesellen.

 Ein Chef hat keinen automatischen Anspruch auf mehr Verdienst als seine Untergebenen.

Ein Chef hat keinen automatischen Anspruch auf mehr Verdienst als seine Untergebenen.

Foto: ddp

Wenn die Tarifparteien dies im Einzelfall anders herum regeln, ist das von der Tarifautonomie gedeckt, urteilte am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Es bestätigte damit Übergangsvorschriften für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Geklagt hatte der Meister einer Ausbildungswerkstatt in Niedersachsen. Er ist Angestellter, die ihm untergebenen Lehrgesellen sind Arbeiter. Die für beide Gruppen früher getrennten Tarifverträge wurden im TVöD zusammengeführt. Der Grundlohn der Lehrgesellen ist danach niedriger, durch eine weiterhin gezahlte alte Zulage verdienen sie aber insgesamt mehr als ihr Meister.

Dieser müsse das hinnehmen, urteilte das BAG. Die Bewertung der verschiedenen Tätigkeiten gehöre zu dem vom Grundgesetz geschützten Kerngeschäft der Tarifparteien. Wenn es dabei in Ausnahmefällen zu Ungereimtheiten oder Härten komme, liege darin noch kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

(AFP/mais)
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