Ferien ohne Genehmigung des Chefs Bei selbsternanntem Urlaub droht Kündigung

Köln · Fahren Arbeitnehmer ohne Genehmigung des Chefs in den Urlaub, müssen sie mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Denn dieses Verhalten ist eine schwere Pflichtverletzung des Arbeitsvertrags. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden.

Kündigung - was Sie tun können
Infos

Kündigung - was Sie tun können

Infos
Foto: AP

Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin. Allerdings kann in Einzelfällen eine Kündigung trotzdem unangemessen sein. Das gilt etwa, wenn der Arbeitgeber den Urlaub böswillig verweigert hat.

Besuch bei krebskranker Mutter mildert Umstände

In dem Fall war dem Angestellten eines Franchise-Restaurants fristlos gekündigt worden. Er war in den Urlaub gefahren, ohne die Erlaubnis seines Vorgesetzten zu haben. Der Angestellte wollte in dieser Zeit seiner krebskranken Mutter beistehen. Da er nicht mehr genug Urlaubstage hatte, wollte er unbezahlt Ferien machen.

Zwar habe der Arbeitnehmer sich falsch verhalten, urteilten die Richter. Die fristlose Kündigung sei jedoch unangemessen. In der Vergangenheit sei es bei dem Arbeitgeber problemlos möglich gewesen, unbezahlten Urlaub zu nehmen.

Die Verweigerung in diesem Fall sei willkürlich geschehen. Außerdem sei der Arbeitnehmer wegen seiner krebskranken Mutter in einer einmaligen persönlichen Belastungssituation gewesen, was die Schwere der Vertragsverletzung mildere. Schließlich habe es auf den Betrieb keine gravierenden Auswirkungen gehabt, dass der Mitarbeiter als Arbeitskraft ausfiel.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort