Alle Arbeitsrecht-Artikel vom 18. Januar 2008
Schwache Leistung kein Kündigungsgrund

Bundesarbeitsgericht ErfurtSchwache Leistung kein Kündigungsgrund

Der Arbeitgeber kann einen leistungsschwachen Mitarbeiter nicht ohne weiteres entlassen. Liegen die Leistungen des Angestellten aber auf Dauer deutlich unter dem Durchschnitt, kann der Mitarbeiter aber seine vertraglichen Pflichten verletzt haben. So urteilte das Bundesarbeitsgericht.