Schwache Leistung kein Kündigungsgrund
Bundesarbeitsgericht ErfurtSchwache Leistung kein Kündigungsgrund
Der Arbeitgeber kann einen leistungsschwachen Mitarbeiter nicht ohne weiteres entlassen. Liegen die Leistungen des Angestellten aber auf Dauer deutlich unter dem Durchschnitt, kann der Mitarbeiter aber seine vertraglichen Pflichten verletzt haben. So urteilte das Bundesarbeitsgericht.