Bundesarbeitsgericht stärkt Mobbingopfer
Auch alte Vorfälle können berücksichtigt werdenBundesarbeitsgericht stärkt Mobbingopfer
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat Mobbingopfer in Unternehmen gestärkt. Klagt ein Arbeitnehmer deswegen auf Schadenersatz, so ist der gesamte Mobbing-Prozess zu beurteilen. Daher können Gerichte und Arbeitgeber eine Entschädigung nicht mit dem Argument ablehnen, die Anfänge lägen schon zu lange zurück. (Az: 8 AZR 709/06)