Alle Arbeitsrecht-Artikel vom 16. Mai 2007
Bundesarbeitsgericht stärkt Mobbingopfer

Auch alte Vorfälle können berücksichtigt werdenBundesarbeitsgericht stärkt Mobbingopfer

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat Mobbingopfer in Unternehmen gestärkt. Klagt ein Arbeitnehmer deswegen auf Schadenersatz, so ist der gesamte Mobbing-Prozess zu beurteilen. Daher können Gerichte und Arbeitgeber eine Entschädigung nicht mit dem Argument ablehnen, die Anfänge lägen schon zu lange zurück. (Az: 8 AZR 709/06)