Hoffnung für Steuerzahler Arbeitszimmer womöglich doch absetzbar

München (RPO). Der Bundesfinanzhof (BFH) hat allen Steuerzahlern im Streit über die Absetzbarkeit der Kosten für ein Arbeitszimmer Hoffnung gemacht. Das seit 2007 geltende Verbot wurde vom obersten deutschen Finanzgericht angezweifelt.

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Foto: ddp

Das teilte der BFH am Mittwoch mit. Das Gericht entschied in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren, dass die Arbeitszimmerkosten bei einem Lehrer, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, zu berücksichtigen sind.

In der Literatur werde kontrovers diskutiert, ob die Neuregelung verfassungsgemäß sei, derzufolge das Arbeitzimmer nur noch abgesetzt werden darf, wenn es der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist, erklärte der BFH.

Dies habe auch zu unterschiedlichen Entscheidungen der Finanzgericht geführt. Die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Regelung hat der Bundesfinanzhof noch nicht entschieden, dies bleibe dem Hauptsacheverfahren überlassen, betonte das Gericht.

(AP/seeg)
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