Aktuelles Gerichtsurteil Wann Feiern während der Krankschreibung den Job kosten kann

Düsseldorf · Wer sich aus Krankheitsgründen arbeitsunfähig meldet, muss nicht immer auch zugleich das Bett hüten. Wer sich allerdings zwei Tage krank meldet und dann beim Feiern fotografiert wird, kann einem Gerichtsurteil zufolge zurecht die Kündigung bekommen.

 Ein Stempel mit dem Aufdruck „Kündigung“ (Symbolbild).

Ein Stempel mit dem Aufdruck „Kündigung“ (Symbolbild).

Foto: Seybert, Gerhard (seyb)
(felt/dpa)
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