Arbeitsrecht Bei Arbeitszeitbetrug ist Kündigung ohne Abmahnung möglich

Mainz/Berlin · Arbeitszeitbetrug gilt als eine schwere Pflichtverletzung des Arbeitnehmers. Wer dabei erwischt wird, muss deshalb mit einer Kündigung rechnen - auch ohne vorherige Abmahnung. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz hervor.

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Foto: dpa-tmn
(felt)
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