Urteil Anspruch auf Teilzeitjob nach Elternzeit

Berlin (RPO). Arbeitnehmer in Elternzeit können vom Arbeitgeber schon früh verlangen, dass er ihnen nach ihrer Rükkehr einen Teilzeitjob zur Verfügung stellt. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven.

Mütter: Wenig Verdienst durch Teilzeitjobs
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Foto: ddp

Das Gesetz verlange nur, dass eine Verringerung der Arbeitszeit drei Monate im Voraus beantragt wird. Es spreche aber nichts dagegen, einen Wechsel auf eine Teilzeitstelle bereits deutlich früher anzumelden, wie die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mitteilt.

Eine Bankangestellte wollte knapp zwei Jahre vor ihrer geplanten Rückkehr aus der Elternzeit vom Arbeitgeber zugesichert bekommen, dass sie später eine Teilzeitstelle haben könne. Der Arbeitgeber weigerte sich mit der Begründung, so frühzeitig könne er keine solche Erklärung abgeben. Auch sei nicht sicher, ob er der Mitarbeiterin überhaupt eine Teilzeitstelle anbieten könne.

Die Frau klagte und bekam recht. Es gebe keine Frist, ab wann man eine solche Erklärung vom Arbeitgeber verlangen kann, erklärten die Richter. Schließlich bestehe immer die Gefahr, dass die Elternzeit vorzeitig ende - etwa beim Tod des Kindes. Bei einer frühzeitigen Anfrage habe der Arbeitgeber zudem die Möglichkeit, rechtzeitig die Voraussetzungen für einen Wechsel auf Teilzeit zu schaffen.

Der Arbeitgeber könne dem auch nicht entgegenhalten, dass es keine Planstelle für eine Teilzeitkraft gebe. Denn die Klägerin habe einen Beschäftigungsanspruch. Und bei einer Bank mit mehr als 200 Mitarbeitern in der gleichen Gehaltsgruppe sei es wahrscheinlich, einen passenden Teilzeitarbeitsplatz zu finden.

(tmn/mais)
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