Kündigung rechtens Administrator öffnete Chef-Mails

München/Berlin (RPO). Weil er die E-Mails seines urlaubenden Chefs geöffnet hatte, ist einem Systemadministrator fristlos gekündigt worden. Zu Recht, befand das Landesarbeitsgericht München.

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In dem Fall ging es um einen Systemadministrator, der Zugriff auf den E-Mail-Verkehr der Geschäftsführer hatte. Als einer von ihnen im Urlaub war, legte er dem anderen E-Mails des abwesenden Chefs vor. Er wollte damit belegen, dass dieser den Geschäftsinteressen des Unternehmens schade. Daraufhin wurde der Administrator sofort entlassen.

Dagegen klagte er und argumentierte, das Öffnen der elektronischen Post im Urlaub des Geschäftsführers habe zu seinen Aufgaben gehört. Auf die E-Mail des Geschäftsführers an ein Konkurrenzunternehmen, auf die er seinen Chef hingewiesen hatte, sei er zufällig im Posteingangsfach gestoßen.

Das ließen die Richter aber nicht durchgehen. Sie entschieden, dass der Mitarbeiter massiv gegen seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen verstoßen habe. Ein Arbeitgeber müsse sich darauf verlassen können, dass ein Administrator seine Zugriffsrechte selbst in Ausnahmesituationen nicht missbraucht. Das habe der Mitarbeiter in diesem Fall aber getan. Ein solcher Missbrauch rechtfertige eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

Internet: Deutsche Anwaltauskunft www.anwaltauskunft.de.

(tmn/mais)
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