Arbeitslosengeld darf aufgebessert werden

Wer Arbeitslosengeld I bezieht, kann sich etwas dazuverdienen. Der Nebenverdienst ist aber auf 165 Euro pro Monat beschränkt, sonst wird die staatliche Unterstützung anteilig gekürzt. Darauf weist die Arbeitnehmerkammer München hin.

(tmn)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort