Arbeitnehmerdatenschutzgesetz Arbeitgeber und Einzelhandel gegen Bespitzelungsverbot

Köln/Halle (RPO). Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat Nachbesserungen beim geplanten Arbeitnehmerdatenschutzgesetz gefordert. Auch der Einzelhandelsverband HDE hat sich gegen ein generelles Verbot der heimlichen Videoüberwachung ausgesprochen.

Der Entwurf wolle ein berechtigtes Anliegen regeln, bleibe in Teilen aber unklar, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner am Mittwoch im Deutschlandfunk.

Konkret fordert Göhner die Beseitigung zahlreicher Rechtsunklarheiten. Zudem müssten wie bisher Betriebsvereinbarungen zwischen den Unternehmen und den Betriebsräten möglich sein. Dass der Gesetzentwurf dies nicht mehr vorsieht, sehen die Arbeitgeber als "grundlegenden Fehler", wie Göhner weiter sagte.

Als dritten Punkt forderte er, dass die Korruptionsbekämpfung weiterhin möglich sein müsse. Dabei sprach er sich für die "gezielte Überwachung" bei Verdachtsfällen aus. Beim Thema der Videoüberwachung von Lagerräumen etwa müsse das Gesetz nachgebessert werden. Bei einem Verdacht sollte der "Datenschutz kein Täterschutz" sein, sagte er.

Zugleich begrüßte Göhner, dass sogenannte geschlossene soziale Netzwerke - wie etwa Facebook - nicht bei Bewerbungen genutzt werden dürften. Allerdings sei unklar, ob der Zugriff auf im Internet frei zugängliche Informationen - beispielsweise mittels Suchmaschinen - erlaubt sei.

Einzelhandel: Videoüberwachung als "letzter Weg"

Der Einzelhandelsverband HDE hat sich kritisch über ein generelles Verbot der verdeckten Videoüberwachung am Arbeitsplatz geäußert. Eine Videoüberwachung beispielsweise von Lagerräumen ohne Wissen der Beschäftigten könne sinnvoll sein, sagte der Arbeitsrechtsexperte des Verbandes, Thomas Bade, am Mittwoch im Sender MDR INFO. Es gebe Situationen, in denen "man mit den normalen Ermittlungen im Betrieb" nicht mehr weiterkomme. Da sei die Videoüberwachung der letzte Weg, um Straftäter zu ermitteln. Ausgenommen seien in jedem Fall Toiletten und Umkleideräume.

Dies sei derzeit eine Praxis, die in der Regel mit Datenschützern und Betriebsräten abgestimmt sei, sagte Bade. Ein von der Bundesregierung jetzt angestrebtes generelles Verbot von verdeckter Videoüberwachung wäre "quasi ein Rückschritt gegenüber der Rechtslage, die über viele Jahre bestand".

Am Vormittag will sich das Bundeskabinett unter anderem mit dem Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz befassen. Ziel des Entwurfs ist es, Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz vor Bespitzelungen zu schützen und den Unternehmen verbindliche Vorschriften für den Kampf gegen Korruption an die Hand zu geben. Geregelt werden in dem Gesetz auch die Bedingungen, unter denen Firmen die Telekommunikation ihrer Angestellten wie Telefonate oder E-Mail-Verkehr kontrollieren dürfen.

(AFP/DDP/mais)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort