Krankheit am Arbeitsplatz Arbeitgeber muss von Diabetes nichts wissen

Berlin · Diabeteskranke müssen ihre Krankheit beim Bewerbungsgespräch nicht erwähnen. Viele haben Angst, dass der Arbeitgeber sie in dem Fall für weniger leistungsfähig hält.

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Foto: dpa, Norbert Försterling

Auf die direkte Frage nach Diabetes dürfen Betroffene sogar lügen, erklärt Jens Kröger, Diabetologe und Vorstandsmitglied der Deutschen Diabetes-Hilfe. Dies sei kein Grund, eine Einstellung rückgängig zu machen oder dem Arbeitnehmer zu kündigen. Dem Betriebsarzt könne man von der Erkrankung aber erzählen - hier gelte die ärztliche Schweigepflicht.

Schwere Diabetiker sollten ihre Krankheit beim Chef bekanntgeben, wenn sie als schwerbehindert gelten und damit Vergünstigungen bekommen möchten. Schwerbehinderten steht zum Beispiel Zusatzurlaub zu. Nach Informationen der Deutschen Diabetes-Hilfe haben Betroffene außerdem einen besonderen Kündigungsschutz.

(dpa)
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