Vorstellungsgespräch Arbeitgeber muss Anreise nicht bezahlen

Berlin · Die Anreisekosten für ein Vorstellungsgespräch bekommen Arbeitnehmer nicht immer erstattet. Der Arbeitgeber sei zwar eigentlich verpflichtet, sie zu übernehmen, allerdings, kann er es im Vorhinein ausschließen.

Zehn Todsünden bei der Online-Bewerbung
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Foto: tmn

Das erklärt Arbeitsrechtler Alexander Bredereck aus Berlin. Möglich ist das etwa, indem der Arbeitgeber das in der Einladung vermertk. Wird die Kostenübernahme mündlich ausgeschlossen, sei das ebenfalls gültig. In beiden Fällen haben Bewerber keinerlei Ansprüche. Dasselbe gilt, wenn sie sich initiativ bei einem Unternehmen bewerben und beispielsweise unaufgefordert anreisen, um ihre Unterlagen abzugeben.

Was im Normalfall erstattet wird

Hat der Arbeitgeber eine Übernahme der Anreisekosten nicht ausgeschlossen, werden Bewerbern in der Regel die Kosten für eine Bahnfahrt zweiter Klasse erstattet. "In manchen Fällen auch die Verpflegungs- und Hotelkosten. Das klären Arbeitnehmer aber lieber vorher", rät Bredereck. Bei einer weiten Anreise könne man beispielsweise vorher in der Personalabteilung Bescheid geben, dass An- und Abfahrt nicht an einem Tag zu schaffen sind. Nutzt der Bewerber statt der Bahn das Flugzeug, kann er ebenfalls damit rechnen, das Geld fürs Ticket erstattet zu bekommen. "Zumindest in der Höhe, die für eine Bahnfahrt zweiter Klasse angefallen wäre", sagt Bredereck. Unter Umständen sei das Flugticket sogar billiger als das Bahnticket.

Kosten gegen Nutzen aufrechnen

Bei der Frage nach den Reisekosten wägen Jobanwärter besser gleich zu Beginn ab: "Ist es mir das wert, auch wenn ich selbst dafür aufkommen muss? Will ich das investieren?" Denn hinterher forsche Forderungen aufzustellen und sich möglicherweise mit dem Arbeitgeber zu streiten, mache einen ganz schlechten Eindruck.

(dpa)
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