Corona Impfausweis für die Akten kopieren
Arbeitgeber dürfen seit dem 14. November ihren Beschäftigten nur noch dann Zugang zum Betrieb gewähren, wenn diese geimpft, genesen oder getestet sind. Sie mussten sich also Lösungen überlegen, wie sie Impfnachweise ihrer Belegschaft kontrollieren.
Dürfen sie dafür zum Beispiel eine Kopie in die Personalakte aufnehmen?
Nein, sagt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht: „Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf eine Kopie.“ Es genüge, wenn eine vom Arbeitgeber beauftragte Person das Dokument kontrolliert und das Ergebnis zum Beispiel in einer Liste dokumentiert.
Eine Kopie könnte aus Datenschutzgründen zu Problemen führen, selbst wenn Arbeitnehmer sie freiwillig einreichen. Wird so verfahren, ist man Bredereck zufolge bei Kontrollen zwar auf der sicheren Seite. Er betont aber: „Es handelt sich um hochsensible Gesundheitsdaten, diese sollten Arbeitgeber nur mit spitzen Fingern anfassen.“ Man könnte zwar aus dem Infektionsschutzgesetz herauslesen, dass die Hinterlegung des Impfnachweises zulässig ist. Die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung stünden aber möglicherweise dagegen. „Das Verhältnis von Gesundheitsschutz und Datenschutz in Coronazeiten ist noch nicht sicher geklärt“, so Bredereck.