Anspruch auf eine Lesebrille

Brauchen Büroarbeiter für ihren Job neben ihrer Alltagsbrille eine spezielle Lesebrille für die Arbeit, müssen sie diese nicht selbst zahlen. Der Arbeitgeber muss die Kosten vielmehr übernehmen. Das berichtet die gesetzliche Unfallversicherung VBG in ihrem Magazin "Certo".

Wer Probleme hat, wendet sich in einem ersten Schritt am besten an den Betriebsarzt. Häufig gibt es auch Ausführungen in den Betriebsvereinbarungen.

(tmn)
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