Abmahnung in Lehre prüfen

Werden Lehrlinge abgemahnt, sollten sie sich Unterstützung beim Betriebsrat oder bei der Jugend- und Auszubildendenvertretung holen. Dazu rät Benjamin Krautschat vom Bundesvorstand der DGB-Jugend. "Zunächst geht es darum, zu klären, ob die Abmahnung gerechtfertigt war", erklärt Krautschat. "Das ist gerade für junge Auszubildende, die sich weder im Betrieb noch mit den gesetzlichen Bestimmungen auskennen, oft schwer allein zu leisten."

Eine Abmahnung sei immer ein ernstes Warnsignal, das letztlich zu einer verhaltensbedingten Kündigung führen kann. Daher gelte: Nur nicht auf die leichte Schulter nehmen. Das weitere Vorgehen hänge von der Frage ab, ob die Abmahnung nachvollziehbar sei: "Bei schwerem Fehlverhalten sollten sich die Azubis einsichtig zeigen", rät Krautschat. Bestehen jedoch Zweifel, kann auch rechtliche Gegenwehr eine Alternative sein.

(dpa)
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