Tipps Wohnrecht im Überblick

Beim Wohnrecht ändert sich regelmäßig etwas. Was Sie zu Solaranlagen wissen müssen.

Tipps: Wohnrecht im Überblick
Foto: Maksim Kabakou /Shutterstock.com

Solaranlagen Betreiber von Photovoltaikanlagen sind verpflichtet, die Bundesnetzagentur über die Inbetriebnahme zu informieren. Geschieht das nicht, so müssen sie damit rechnen, einen Großteil ihrer durch die Anlage erzielten Einnahmen zu verlieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu Lasten eines Landwirts entschieden. Er wurde zu einer Rückzahlung in Höhe von 45.500 Euro "Einspeisevergütung" verpflichtet. Dass er nicht ausdrücklich dazu aufgefordert worden sei, die Anlage anzumelden, spiele keine Rolle, so der BGH.

Er habe vor Inbetriebnahme ein entsprechendes Formblatt ausgefüllt und unterschrieben. Allein dessen Überschrift hätte ihn zum Weiterlesen veranlassen müssen: "Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und der maßgeblichen Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz". Darin habe er die Frage bejaht, dass er den Standort und die Leistung seiner Solaranlage der Bundesnetzagentur gemeldet habe. (BGH, VIII ZR 147/16)

(bü)
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