WOHNEN & RECHT

Eigentumswohnung Für die Tätigkeit der Beiräte im Rahmen einer Wohnungseigentumsgemeinschaft sind 500 Euro als Jahrespauschale unangemessen hoch. Das Amtsgericht München gab einem Eigentümer Recht, der gegen einen entsprechenden Beschluss angegangen ist. Derartige Beiratstätigkeit ist üblicherweise unentgeltlich und ehrenamtlich. Lediglich eine kleine Pauschale als Aufwendungsersatz sei in Ordnung. Das Gericht setzt dafür 100 Euro im Jahr an (AmG München, 481 C 15463/16).

Eigentumswohnung Für die Tätigkeit der Beiräte im Rahmen einer Wohnungseigentumsgemeinschaft sind 500 Euro als Jahrespauschale unangemessen hoch. Das Amtsgericht München gab einem Eigentümer Recht, der gegen einen entsprechenden Beschluss angegangen ist. Derartige Beiratstätigkeit ist üblicherweise unentgeltlich und ehrenamtlich. Lediglich eine kleine Pauschale als Aufwendungsersatz sei in Ordnung. Das Gericht setzt dafür 100 Euro im Jahr an (AmG München, 481 C 15463/16).

Internetrecht Vermieter haften im Regelfall nicht für ein Filesharing ihrer Mieter oder auch Untermieter. Einer der ihnen hatte ein Musikalbum illegal heruntergeladen, wofür der Vermieter verantwortlich gemacht wurde. Schadenersatz und Abmahnkosten in Höhe von 3.800 Euro sollte der Vermieter berappen. Der aber konnte nachweisen, dass er sich in der fraglichen Zeit gar nicht im Haus befunden hatte Das Gericht stimmte dem Vermieter zu, dass er keine "Belehrungspflicht" habe (AmG Hamburg, 36a C 45/16).

(bü)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort