WOHNEN & RECHT

Arbeitszimmer Hat sich ein Ehepaar eine Wohnung gekauft, die zu je 50 Prozent im Grundbuch eingetragen ist und für die beide je zur Hälfte die Kosten tragen, so darf ein Ehepartner, der die Räume allein beruflich nutzt, aber auch nur die Hälfte der darauf entfallenden Kosten (etwa Abschreibung und Schuldzinsen) vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Maßgebend dafür ist "der entsprechende Miteigentumsanteil" (BFH, VI R 41/15).

Arbeitszimmer Hat sich ein Ehepaar eine Wohnung gekauft, die zu je 50 Prozent im Grundbuch eingetragen ist und für die beide je zur Hälfte die Kosten tragen, so darf ein Ehepartner, der die Räume allein beruflich nutzt, aber auch nur die Hälfte der darauf entfallenden Kosten (etwa Abschreibung und Schuldzinsen) vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Maßgebend dafür ist "der entsprechende Miteigentumsanteil" (BFH, VI R 41/15).

Wohnungsschlüssel Hat ein Vermieter einem Mieter ein Haus komplett vermietet, so ist er verpflichtet, alle vorhandenen Schlüssel an den Mieter herauszugeben. Der Vermieter kann dem nicht entgegenhalten, dass er für den Notfall einen Schlüssel benötige, um in die Wohnung zu gelangen. Dem Amtsgericht Frankfurt am Main genügt das nicht und es verurteilte den Vermieter zur Herausgabe aller Schlüssel. Im Notfall müsse der Eigentümer, sei der Mieter nicht zu erreichen, auf andere Weise versuchen, in die Wohnung zu kommen (AmG Frankfurt am Main, 33 C 1156/16).

(bü)
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