WOHNEN & RECHT

Makler Der Bundesgerichtshof hat in zwei Verfahren entschieden, dass auch online geschlossene Verträge mit Immobilien-Maklern vom Fernabsatzgesetz erfasst sind und von den Kunden innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden können. Ist auf das Widerrufsrecht nicht aufmerksam gemacht worden, so verlängert sich die Frist um weitere zwölf Monate nach Abschluss des Vertrages. (BGH, I ZR 30/15)

Makler Der Bundesgerichtshof hat in zwei Verfahren entschieden, dass auch online geschlossene Verträge mit Immobilien-Maklern vom Fernabsatzgesetz erfasst sind und von den Kunden innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden können. Ist auf das Widerrufsrecht nicht aufmerksam gemacht worden, so verlängert sich die Frist um weitere zwölf Monate nach Abschluss des Vertrages. (BGH, I ZR 30/15)

Steuer Wer ein gebrauchtes Haus kauft, um es zu vermieten, der kann Aufwendungen für Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sofort als Werbungskosten von seinen steuerpflichtigen Einnahmen abziehen. Bedingung: Die betreffenden Kosten dürfen innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf der Immobilie nicht höher sein als 15 Prozent des Kaufpreises (ohne Mehrwertsteuer). Ist das doch der Fall, dann sind die Beträge mit den Anschaffungskosten über die Jahre abzuschreiben. Dazu zählen auch energetische Sanierungsmaßnahmen. (FG Nürnberg, 4 K 571/13)

(bü)
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