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Photovoltaikanlagen Betreiber von Photovoltaikanlagen sind verpflichtet, die Bundesnetzagentur darüber zu informieren. Geschieht das nicht, so müssen sie damit rechnen, einen Großteil ihrer durch die Anlage erzielten Einnahmen zu verlieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu Lasten eines Landwirts entschieden, dem diese Verpflichtung offenbar nicht bekannt war. Er wurde zur Rückzahlung von 45.500 Euro Einspeisevergütung verpflichtet. Dass er nicht ausdrücklich zur Anmeldung aufgefordert worden sei, spiele keine Rolle, so der BGH.

Photovoltaikanlagen Betreiber von Photovoltaikanlagen sind verpflichtet, die Bundesnetzagentur darüber zu informieren. Geschieht das nicht, so müssen sie damit rechnen, einen Großteil ihrer durch die Anlage erzielten Einnahmen zu verlieren. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu Lasten eines Landwirts entschieden, dem diese Verpflichtung offenbar nicht bekannt war. Er wurde zur Rückzahlung von 45.500 Euro Einspeisevergütung verpflichtet. Dass er nicht ausdrücklich zur Anmeldung aufgefordert worden sei, spiele keine Rolle, so der BGH.

Er habe vor der Inbetriebnahme der Anlage ein Formblatt ausgefüllt und unterschrieben. Allein dessen Überschrift hätte ihn zum Weiterlesen veranlassen müssen: "Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und der maßgeblichen Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz-EEG". Darin habe er die Frage bejaht, dass er den Standort und die Leistung seiner Anlage der Bundesnetzagentur gemeldet habe. (BGH, VIII ZR 147/16)

(bü)
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