WOHNEN & RECHT

Sanierung Ist eine Wohnanlage mit einem Schwimmbad ausgestattet und sind diese Einrichtungen "seit zehn Jahren sanierungsbedürftig", so müssen die Eigentümer für eine Instandsetzung sorgen. Wird auf einer Eigentümerversammlung beschlossen, statt der Sanierung, die laut Kostenvoranschlag knapp 750.000 Euro kosten sollte, lediglich eine "Konservierung" durchzuführen, wofür aus der Instandhaltungsrücklage ein Budget von 10.000 Euro bereitgestellt werden soll, so kann dieser Beschluss wirksam angefochten werden.

Sanierung Ist eine Wohnanlage mit einem Schwimmbad ausgestattet und sind diese Einrichtungen "seit zehn Jahren sanierungsbedürftig", so müssen die Eigentümer für eine Instandsetzung sorgen. Wird auf einer Eigentümerversammlung beschlossen, statt der Sanierung, die laut Kostenvoranschlag knapp 750.000 Euro kosten sollte, lediglich eine "Konservierung" durchzuführen, wofür aus der Instandhaltungsrücklage ein Budget von 10.000 Euro bereitgestellt werden soll, so kann dieser Beschluss wirksam angefochten werden.

Zwei Eigentümer der Anlage konnten sich vor dem Amtsgericht München mit dem Ziel durchsetzen, dass die Sanierung angegangen wird. Schließlich stünde die Ausstattung im Gemeinschaftseigentum und allen Eigentümern zur Verfügung. Jeder Käufer habe gewusst, dass es ein Schwimmbad gibt. Das habe die Kaufentscheidung maßgeblich beeinflusst, wobei jeder im Gegenzug auch habe wissen müssen, dass damit finanzieller Aufwand nötig wird. (AmG München, 485 C 12234/16 WEG)

(bü)
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