WOHNEN & RECHT

Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen

Ist eine Klausel zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag über eine im sozialen Wohnungsbau erstellte Wohnung unwirksam, so braucht der Vermieter weder "nachzubessern" noch dem betreffenden Mieter zu gestatten, die entsprechenden Arbeiten selbst vorzunehmen. Er kann stattdessen eine Pauschale für seinen künftigen Aufwand, die Schönheitsreparaturen selbst durchzuführen, verlangen hier in Höhe von 10,32 Euro pro Quadratmeter jährlich (BGH, VIII ZR 250/16).

Heizöl Vermieter sollen zwar darauf achten, dass sie wirtschaftlich handeln, um ihre Mieter nicht mit unnötigen Kosten zu belasten. Von dem Grundsatz kann allerdings durchaus abgewichen werden, etwa wenn ein Vermieter zu seinem bisherigen Heizöllieferanten eine langjährige Geschäftsbeziehung aufgebaut hat und stets zuverlässig zu vorgesehenen Terminen beliefert wurde. Es genügt, wenn der Vermieter durch einen Vergleich mit anderen Lieferanten auf einen "guten Mittelwert" kommt. (LG Berlin, 18 S 1/16)

(bü)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort