Wann Netzbetreiber haften

Bei Überspannungsschäden ist der Energieversorger in der Pflicht.

Ein Netzbetreiber muss Schadenersatz zahlen, wenn es wegen zu hoher Stromspannung zu Schäden im Haushalt des Stromkunden kommt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sprach einem Verbraucher 2300 Euro zu, nachdem es nach einem Stromausfall zu einer Überspannung in seinem Haus gekommen war (Az.: VI ZR 144/13).

Eine Heizungsanlage, ein elektrisches Garagentor und kleinere Elektrogeräte waren dabei beschädigt worden. "Neben beweglichen Sachen ist auch Elektrizität ein Produkt", beschieden die Richter einem Wuppertaler Netzbetreiber. Durch die Überspannung sei dieses Produkt fehlerhaft gewesen.

Verantwortlich dafür ist aus Sicht des BGH der Netzbetreiber als Hersteller des "fehlerhaften Produktes Elektrizität": Er müsse sicherstellen, dass der Strom in der jeweils nutzbaren Spannung im Haushalt ankommt. Damit greife das Produkthaftungsgesetz, erklärten die Richter weiter. Der Schutz des Verbrauchers erfordere es, dass all diejenigen haften, die an der Herstellung eines Produktes beteiligt sind.

Der Kunde wollte für die defekten Geräte rund 2800 Euro von dem Netzbetreiber erstattet bekommen. Das Amtsgericht Wuppertal hatte dem Betreiber zunächst Recht gegeben. Das Landgericht Wuppertal hingegen sprach dem Kläger nach Abzug einer Selbstbeteiligung von 500 Euro Schadenersatz in Höhe von rund 2300 Euro zu. Die Revision des Netzbetreibers dagegen wies der BGH nun zurück.

(dpa)
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