Verständliche Jahresabrechnung

Eigentümer müssen nachvollziehen können, wofür Geld ausgegeben wird.

Eigentümer müssen ihre jährliche Abrechnung verstehen können. Das heißt, die Abrechnung muss vollständig, übersichtlich und verständlich gegliedert sein. Das befand das Landgericht Düsseldorf (Az.: 25 S 63/16), wie der Deutsche Anwaltverein berichtet. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, ist die Abrechnung nicht transparent und entspricht nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung.

In dem Fall ging es um den Beschluss einer Eigentümerversammlung, die Jahresabrechnung zu genehmigen. Eine Eigentümerin war damit nicht einverstanden, weil sie die Ergebnisse nicht nachvollziehen konnte. Es ging bei dem Fall unter anderem um die Frage, ob es zulässig ist, dass die Verwaltung Mittel aus der Instandhaltungsrücklage kurzfristig auch für andere Zwecke verwenden darf.

Um Überziehungen des Gemeinschaftskontos zu vermeiden, kann der Verwalter diese Mittel vorübergehend aus der Instandhaltungsrücklage verwenden. Allerdings muss das in der Jahresabrechnung verständlich aufgeführt werden - unter anderem, in welcher Höhe vorübergehende Entnahmen zurückgeführt worden sind und in welchem Umfang noch nicht zurückgeführte Entnahmen erfolgt sind.

(tmn)
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