Kolumne Verschärfte Anforderungen

Wer eine Immobilie finanzieren möchte, muss zukünftig mit einer strengeren Prüfung seiner Kreditwürdigkeit rechnen. Das fordert der EU-Ministerrat mit der neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR), die hierzulande bereits umgesetzt wurde.

Sie soll Kunden davor schützen, Kredite abzuschließen, die sie auf Dauer nicht bedienen können. Um Verbraucher vor der Zahlungsunfähigkeit zu schützen, sind die Anforderungen nun gestiegen. Vermittler von Baufinanzierungen sind verpflichtet, umfassender über die verschiedenen Inhalte und Risiken von Darlehen zu informieren. Banken müssen die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden noch intensiver unter die Lupe nehmen und das nicht nur bezogen auf die Dauer der Zinsbindung, sondern bis zur vollständigen Bezahlung der Immobilie.

Was also am Ende mehr Sicherheit für den Verbraucher bringt, bedeutet in der täglichen Praxis der Banken erst einmal längere Prüfprozesse. Schließlich sind diese nun auch in der Haftung, wenn sie über die Risiken des Immobilienerwerbs nicht ausreichend aufgeklärt haben. Die WIKR hat aber auch praktische Auswirkungen auf die Vermittlertätigkeit. Sie benötigen nun eine Erlaubnis nach § 34 i der Gewerbeordnung für ihre Darlehensvermittlung. Dazu müssen sie sich bis 20. März 2017 registrieren lassen und einen Sachkundenachweis erbringen. Das gilt selbstverständlich auch für Immobilienmakler, die als Finanzierungsberater tätig sind. Warum eigentlich nur für diesen Bereich? Ein fachlicher Qualifikationsnachweis für die grundsätzliche Ausübung des Maklerberufs bleibt wünschenswert. Thomas Schüttken

Der Autor ist Geschäftsführer der Böcker Wohnimmobilien.

(RP)
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