Steuerlast mindern

Kosten für Schornsteinfeger und Co. können abgesetzt werden.

Wird eine Abwasserleitung von einem Handwerker überprüft, können Immobilienbesitzer das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Eine Dichtigkeitsprüfung der Abwasseranlage ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofes (BFH) eine vorbeugende Erhaltungsmaßnahme und fällt somit unter die steuerliche Begünstigung (Az.: VI R 1/13). "Die steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung des BFH ist auch auf andere Überprüfungs- und Kontrolltätigkeiten von Handwerkern im Privathaushalt übertragbar", erklärt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL).

Das bedeutet, dass beispielsweise die Rechnung des Schornsteinfegers wieder vollständig zu einer Steuerermäßigung führt. Der Rechnungsanteil, der auf die Feuerstättenschau sowie Mess- und Überprüfungstätigkeiten entfällt, muss laut dem BDL nicht mehr herausgerechnet werden. Gleiches gilt für andere Mess- und Überprüfungsarbeiten und die Kontrolle von Aufzügen oder von Blitzschutzanlagen sowie der Sicherheitsprüfung von Heizungsanlagen. Der Steuerbonus beträgt 20 Prozent der begünstigten Aufwendungen von bis zu 6000 Euro, also maximal 1200 Euro im Jahr pro Haushalt und gilt auch für Mietwohnungen.

(DPA-TMN)
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