Rollende Minihäuser im Trend

Tiny Houses mit Rädern brauchen allerdings eine Straßenzulassung.

Kleine Häuser sind derzeit ein großes Trendthema. Sogenannte Tiny Houses machen das Wohnen auf engstem Raum attraktiv. Die Minihäuser sind flexibel und vergleichsweise günstig. Oft ist das Haus auch auf einem Fahrgestell montiert, was einen spontanen Ortswechsel ermöglicht. Ob Räder unter dem Haus montiert sind oder nicht, ist aber für die rechtliche Einordnung enorm wichtig.

Das Gesetz unterscheidet hierzulande klar zwischen Häusern und Fahrzeugen, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Für beide gelten Auflagen. Hat ein Tiny House Räder und soll auf die Straße, gilt es als Wohnwagen und muss für den Straßenverkehr zugelassen sein. Bekommen die Besitzer die Zulassung, müssen die rollenden Häuser dann auch wie Wohnwagen angemeldet, versichert, versteuert und technisch kontrolliert werden.

Steht das Minihaus hingegen auf Dauer auf einem Grundstück, muss es dort genehmigt werden wie jedes normale Wohnhaus. Dann greift zunächst die Landesbauordnung, die bestimmte Forderungen an den Wohnraum stellt, etwa mit Blick auf Dusche, WC oder den zweiten Rettungsweg. Für die Häuser gilt der Bebauungsplan.

(tmn)
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