Risikovorsorge für Immobilienkäufer

Egal ob kleines Haus, mondäne Wohnung oder großzügige Villa - Immobilien werden meist über viele Jahre finanziert. In dieser Zeit kann viel passieren. Gut, wenn die Finanzierung für den Ernstfall abgesichert ist.

Man stelle sich vor, man kauft ein Haus für seine Familie. Die Finanzierung ist solide aufgestellt - die Kredite sind günstig, haben eine lange Laufzeit, die Raten lassen genug Spielraum zum Leben. Alles ist gut. Doch dann hat man einen Unfall und kann nicht mehr arbeiten. Der Partner kann die Raten nicht alleine stemmen, die Finanzierung gerät ins Wanken.

Auch wenn dies ein theoretischer Fall ist, kann das jedem passieren. "Wer sich im Ernstfall nicht gleich von Haus und Hof trennen will, kann sich aber absichern", sagt Thomas Hentschel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wichtig ist, die finanzielle Leistungsfähigkeit langfristig sicherzustellen.

Eine Möglichkeit ist eine Restschuldversicherung. Diese Policen springen bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Tod des Versicherten ein. Oft ist die Versicherung dieser Risiken laut Verbraucherschützer aber mit Einschränkungen verbunden. Drei Alternativen:

Rücklagen Eine recht simple Möglichkeit, die Finanzierung zusätzlich abzusichern, ist ein finanzielles Polster. "Grundsätzlich ist es empfehlenswert, drei bis fünf Netto-Monatsgehälter als Reserve zu haben", rät Verbraucherschützer Hentschel. Mit diesem Geld lassen sich zum Beispiel eine kaputte Waschmaschine oder kleine Modernisierungsarbeiten finanzieren, ohne dass neue Schulden anfallen. Zusätzlich lohnt sich ein Polster für die laufenden Raten. Ein Beispiel: Liegen die monatlichen Kosten für die Immobilie bei 1000 Euro, kann mit einem Polster von 12.000 Euro das Haus ein Jahr lang weiterfinanziert werden. Wird das Geld auf einem Tagesgeldkonto angelegt, gibt es dafür zusätzlich Zinsen. Allerdings sind die derzeit eher mager: Laut der unabhängigen FMH-Finanzberatung bieten gute Anbieter aktuell ein Prozent Zinsen. Nach einem Jahr bekommt der Sparer also etwa 120 Euro Zinsen.

Doch bei dieser Variante gibt es einen Haken: "Das Geld, das man spart, fehlt bei der Finanzierung", sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. "Denn Schulden sind teuer." Hier gilt es also, gut abzuwägen und nicht zu viel auf die hohe Kante zu legen.

Risikolebensversicherung Rücklagen hin oder her - stirbt einer der Eigentümer, kann der Hinterbliebene vor großen finanziellen Problemen stehen. Das gilt insbesondere, wenn der Verstorbene der Hauptverdiener war. "Hier kann eine Risikolebensversicherung sinnvoll sein", sagt Nauhauser. Sie zahlt eine vereinbarte Summe, wenn der Versicherte stirbt.

Teuer muss eine Police nicht sein: Einer Auswertung der Stiftung Warentest vom Juni 2015 zufolge gibt es einen Vertrag mit einer Versicherungssumme von 250.000 Euro schon ab 15 bis 20 Euro monatlich. Der persönliche Beitrag kann aber auch höher ausfallen - je nach Alter, Beruf, Gesundheitszustand oder riskanten Hobbys wie Motorradfahren verlangen Versicherer unter Umständen mehr.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein? Das hängt unter anderem davon ab, ob und wie viele Kinder versorgt werden müssen, wie hoch die monatlichen Ausgaben sind und welche sonstigen Vermögenswerte vorhanden sind. Die Experten der Stiftung Warentest empfehlen generell, das Drei- bis Fünffache des Jahresbruttoeinkommens zu versichern.

Berufsunfähigkeitsversicherung Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist in der Regel unmittelbar mit dem Einkommen verbunden. Doch was, wenn eine Krankheit plötzlich dazu führt, dass ein Eigentümer arbeitsunfähig wird? "Dieses Risiko kann man mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung absichern", sagt FMH-Inhaber Max Herbst. Das kann durchaus sinnvoll sein, denn die gesetzlichen Leistungen reichen oft nicht aus, um die laufenden Kosten zu decken.

Bei einer Police spielen unter anderem Vorerkrankungen oder der ausgeübte Beruf eine Rolle. Wichtig ist zum Beispiel der Verzicht auf die sogenannte abstrakte Verweisung. Taucht diese Klausel nicht auf, kann der Versicherer den Kunden im Leistungsfall nicht einfach auf eine geringer qualifizierte Tätigkeit verweisen.

(RP)
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