Renovieren Recht auf Sonnenschutz

Wer seid Jahren im Sommer auf seinem Balkon schwitzt und schwitzt: Mieter haben das Recht auf einen Sonnenschutz.

 Sonnenschirm reicht nicht: ein Mieter hat das Recht auf eine Markise.

Sonnenschirm reicht nicht: ein Mieter hat das Recht auf eine Markise.

Foto: FooTToo/Shutterstock.com

<p>Wer seid Jahren im Sommer auf seinem Balkon schwitzt und schwitzt: Mieter haben das Recht auf einen Sonnenschutz.

Wer seid Jahren im Sommer auf seinem Balkon schwitzt und schwitzt: Mieter haben das Recht auf einen Sonnenschutz.

Wirksamer Sonnenschutz gehört zur normalen Ausstattung von Gebäuden. Das hat jüngst das Amtsgericht München bestätigt. Erklärt sich der Mieter bereit, die Markise nach den Wünschen des Vermieters zu gestalten und sie beim Auszug wieder zu entfernen, ist ein Verbot unzulässig. "Der Schutz vor Sonne auf dem Balkon gehört zum berechtigten Wohnanspruch des Mieters. Ein solcher Schutz kann durch das Aufstellen eines Sonnenschirms nicht ausreichend erreicht werden, so dass ein Anspruch auf Anbringen einer Markise besteht", schrieb das Gericht in seinem Urteil.

In dem verhandelten Fall ging es um eine Wohnung im dritten Obergeschoss mit einem nach Süden ausgerichteten Balkon. Der Mieter wollte auf eigene Kosten eine Markise anbringen und bat seine Vermieterin um Erlaubnis. Diese lehnte jedoch mit der Begründung ab, der Balkon sei überdacht. Eine Beschattung sei auch durch einen oder mehrere Sonnenschirme möglich. Und außerdem würde eine Markise das äußere Erscheinungsbild beeinträchtigen, so die Eigentümerin.

Die Richter befanden jedoch, dass der Mieter ein Recht auf vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung und damit auch des Balkons habe. Der Grundsatz von Treu und Glauben verbiete es, dass die Vermieterin ohne triftigen Grund den Einbau versage. Immerhin mache eine Markise das Leben in der Mietwohnung angenehmer. Die Maßnahme beeinträchtige die Vermieterin nur unerheblich. Außerdem verschlechtere sich die Mietsache nicht. Das einheitliche Bild der Fassade sei so besser gewahrt als bei der Aufstellung von Sonnenschirmen, argumentierten die Richter.

In der Urteilsbegründung verweist das Münchner Gericht auf den größtmöglichen Schutz gegen Sonneneinstrahlung durch Markisen und den besonderen Wert einer fachgerechten Montage. "Markisen wie auch andere Brancheprodukte tragen über den Schutz vor Sonneneinstrahlung hinaus auch positiv zur Energiebilanz von Gebäuden bei", sagt Georg Nüssgens, Präsident des Bundesverbandes für Rolladen und Sonnenschutz.

Durch Markisen, Rollläden und Raffstores, aber auch durch innenliegende Behänge wie Rollos und Vertikal-Lamellenstores werde ein unangenehmes Aufheizen von Wohnräumen so weitgehend verhindert, dass der Einsatz zusätzlicher Klimageräte im Sommer oft nicht mehr erforderlich sei.

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