Rechtsstreit bezahlen Eigentümer

Verwalter können für Sonderaufgaben eine zusätzliche Gebühr verlangen.

Der Verwalter kann einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Kosten für einen Rechtsstreit in Rechnung stellen. Dafür muss er aber einen Beschluss der Gemeinschaft herbeiführen oder eine entsprechende Regelung im Verwaltervertrag aufnehmen. Es ist auch zulässig, dass sich der Verwalter dabei von einem Rechtsanwalt helfen lässt, befand das Landgericht Gera (Az.: 5 S 225/15), wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilt.

In dem verhandelten Fall hatte sich ein WEG-Mitglied gegen einen Beschluss gewehrt, in dem eine Rechnung des Verwalters mehrheitlich genehmigt wurde. Der Verwalter stellte hier seinen Aufwand für die Beteiligung an einem Klageverfahren gegen die Gemeinschaft mit rund 1000 Euro in Rechnung. Der Kläger war der Auffassung, dass weder aus dem Gesetz noch aus dem Verwaltervertrag eine wirksame Grundlage zur Erstellung dieser Rechnung resultiere.

Das sah das Gericht anders: Der Beschluss entspreche der ordnungsgemäßen Verwaltung. Der Verwalter kann sich auch für den Fall, dass er verklagt wird, eine Zusatzvergütung zahlen lassen. Die im Verwaltervertrag enthaltene Regelung widerspreche nicht gesetzlichen Vorschriften.

(tmn)
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