Recht auf Widerruf prüfen

Im nächsten Jahr ändert sich die Richtlinie für Immobilienkredite.

Bislang war es so: Wer einen Immobilienkredit abschließt, kann diesen auch Jahre später noch widerrufen. Voraussetzung: Der Vertrag muss eine fehlerhafte Belehrung seitens der Bank enthalten, die den Kredit gewährt hat.

Grundsätzlich konnten Betroffene so beispielsweise eine Zahlung von hohen Vorfälligkeitsentschädigungen vermeiden oder zurückfordern. Diese Regelung könnte bald durch eine entsprechende Gesetzesänderung nicht mehr so gelten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin.

Denn nun muss eine europäische Richtlinie - die sogenannte Wohnimmobilienkredit-Richtlinie, die auch das Widerrufsrecht betrifft - bis spätestens zum 21. März des kommenden Jahres in nationales Recht umgesetzt werden. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer könnte sich dies auch auf laufende Baudarlehen auswirken.

Für betroffene Verbraucher könnte dies unter anderem finanzielle Nachteile mit sich bringen. Deshalb raten die Verbraucherschützer Bauherren und Immobilienkäufern: Wer wissen will, ob der eigene Kreditvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält, sollte mit einer Vertrags-Überprüfung nicht mehr allzu lange warten.

(tmn)
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