Mängel am Neubau anmahnen

Nachbesserungen sind bis fünf Jahre nach Abnahme möglich.

Gerade erst eingezogen, schon tauchen die ersten Risse in der Wand oder lockere Fliesen auf: Laut einer Untersuchung des Instituts für Bauforschung und des Bauherren-Schutzbundes gehen 45 Prozent dieser Mängel auf eine fehlerhafte Ausführung zurück. In solchen Fällen können Eigentümer einer Neubauwohnung laut Gesetz innerhalb der Gewährleistungsfrist eine Nachbesserung verlangen. "Das ist bis zu fünf Jahre nach der förmlichen Bauabnahme möglich", sagt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum. Grundsätzlich muss der Bauunternehmer dann auf eigene Kosten die Mängel beheben.

Geht es um einen Mangel in den eigenen vier Wänden, müssen sich Eigentümer an den Bauträger beziehungsweise den Verkäufer wenden. Bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum muss sich hingegen die Eigentümergemeinschaft beziehungsweise der Hausverwalter um deren Beseitigung kümmern. In beiden Fällen müssen Eigentümer den zuständigen Ansprechpartner kontaktieren. Sie sollten also nicht eigenständig einen Handwerker, Installateur oder Maler beauftragen. Sonst bleiben sie unter Umständen auf den Kosten sitzen.

(tmn)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort