Laminat ist kein Teppichersatz

Mieter können sich gegen eine Veränderung des Bodenbelags wehren.

Mieter müssen es nicht hinnehmen, wenn der Vermieter alten Teppichboden gegen Laminat austauschen will. Denn durch diesen anderen Bodenbelag ändert sich der subjektive Wohnwert erheblich, befand das Landgericht Stuttgart (Az.:13 S 154/14). Dass Laminat langlebiger ist als Teppichboden und daher für einen Vermieter vorteilhaft, ist nicht unbedingt ausschlaggebend.

In dem verhandelten Fall war der Teppichboden in der Wohnung nach 17 Jahren verschlissen. Die Vermieterin wollte den Bodenbelag austauschen. Allerdings wollte sie Laminat verlegen lassen. Dagegen wehrte sich die Mieterin, denn sie wollte weiterhin Teppichboden in ihrer Wohnung haben. Vor Gericht hatte die Mieterin Erfolg: Der Vermieter darf zwar im Rahmen seiner Erhaltungspflicht eine Mietsache durchaus verändern, befanden die Richter. Allerdings dürfe diese Änderung nur unwesentlich und ohne Wertverlust sein. Den Austausch von Teppichboden gegen Laminat bewerteten die Richter als wesentlich. Die Mieterin habe die Wohnung mit Teppichboden gemietet. Ihr Interesse, dieses Wohngefühl zu behalten wiege stärker als das Interesse der Vermieterin an einem langlebigeren Bodenbelag.

(tmn)
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