Wohnen & Recht Kleingarten und Rauchmelder

Kleingarten Der Pächter eines Kleingartens, der nicht mehr in der Lage ist, sich regelmäßig um die Parzelle zu kümmern, hat nicht das Recht, den Garten einem Bekannten zu überlassen.

Kleingarten Der Pächter eines Kleingartens, der nicht mehr in der Lage ist, sich regelmäßig um die Parzelle zu kümmern, hat nicht das Recht, den Garten einem Bekannten zu überlassen.

Der Kleingartenverein (KGV), zu dem die Parzelle gehört, darf den Vertrag dann kündigen. Denn die Entscheidung darüber, wer einen Garten auf seinem Gelände pflege, müsse Sache des Vereins bleiben. Der Kleingärtner sei "kein Kleingärtner mehr gewesen", argumentierte der KGV und erhielt Rückendeckung vom Amtsgericht Frankfurt am Main. (AmG Frankfurt am Main, 33 C 684/17)

Rauchmelder Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat einen Mieter dazu verpflichtet, einen im Auftrag des Vermieters tätigen Kontrolleurs in die Wohnung zu lassen, um dort den Rauchmelder zu prüfen.

Zumindest dann, wenn dafür eine Zeit zwischen 8 und 18 Uhr vorgesehen ist. Rauchmelder könnten sich nicht selbst "warten" und dürften nicht zu lange ohne eine Prüfung auf Wirksamkeit sein. (AmG Frankfurt am Main, 33 C 1093/17)

(bü)
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