Kolumne Abstandsregeln auch für Kerzen

Duftende Tannenzweige, flackernde Kerzen und ein geschmückter Weihnachtsbaum – für die meisten gehört das zu Weihnachten dazu. Laut einer Umfrage von Statista genießen vier von fünf Weihnachtsbaumkäufern dieses Ambiente sogar so sehr, dass sie den Baum erst nach Neujahr entfernen.

 Mathias Scheuber ist Vorstandsvorsitzender der ERGO Versicherung AG.

Mathias Scheuber ist Vorstandsvorsitzender der ERGO Versicherung AG.

Foto: Ergo

Was für heimelige Stimmung sorgt, kann jedoch leicht zum Brandherd werden. Zumal jetzt, wo wir auch Silvester hauptsächlich in den eigenen vier Wänden verbringen werden. Wer mit Bleigießen, Tischfeuerwerk oder Wunderkerzen das neue Jahr daheim begrüßen will, sollte aber Vorkehrungen treffen. Das durch Heizungsluft schnell trocknende Tannengrün fängt leicht Feuer. Manchmal reicht ein Luftzug, damit ein Funke – etwa der von einer Wunderkerze – auf die Zweige überspringt. In Sekunden brennt dann der Baum. Wer ihn fern der Heizung aufstellt, verhindert ein schnelles Austrocken und senkt so die Feueranfälligkeit. Auch für echte Kerzen gelten Abstandsregeln. Werden sie angezündet, sollten zwischen ihnen und brennbaren Gegenständen wie Gardinen oder Polstermöbeln mindestens 50 Zentimeter liegen. Auch auf genügend Abstand zu den Ästen über der Kerze muss geachtet werden.

Kommt es zu Feuer- oder Löschwasserschäden an der Wohnungseinrichtung, springt die Hausratversicherung ein. Das Eigenheim ist über die Wohngebäudeversicherung geschützt. Viele Verträge decken auch den Mietverlust bei vermieteten Wohnungen sowie den Mietwertersatz, wenn die eigene Wohnung unbewohnbar ist.

Mathias Scheuber

Der Autor ist Vorsitzender des Vorstands der ERGO Versicherung AG.

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