Im Erbfall Streit vermeiden

Berater helfen bei der Aufteilung von Vermögenswerten wie Immobilien.

Nach dem Tod der Eltern oder anderer naher Angehöriger werden viele Immobilien an mehrere Erben weitergegeben. "Daraus resultieren sogenannte Erbengemeinschaften. Das bedeutet, dass etwa ein Geschwisterpaar gemeinschaftlich Eigentümer einer Immobilie wird", sagt Christopher Riedel, Fachanwalt für Steuerrecht in Düsseldorf.

Im Gegensatz zu Barvermögen könne man Immobilien nicht so leicht aufteilen, sodass Erbengemeinschaften einen Weg finden müssten, mit den Vermögenswerten umzugehen - Erbauseinandersetzung sei das Stichwort. "Es geht im Kern darum, Streit zu vermeiden. Deshalb kann es Sinn ergeben, gemeinsam mit einem Berater die Aufteilung zu gestalten", betont Riedel. Ein Weg sei, in einer umfassenden Vermögensaufstellung alle Werte gegenüberzustellen und auf diese Weise einen Ausgleich zwischen den Erben herzustellen. Der eine bekomme dann zum Beispiel die Immobilie, der andere das Bar- und Anlagevermögen, oder der eine Erbe bezahle den anderen aus. "Zudem lässt sich im Zuge der Beratung häufig auch eine steuerliche Optimierung erreichen. Immer wieder kommt es nämlich vor, dass eine eher zufällige Aufteilung steuerliche Nachteile bringt."

(ppe)
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